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Bundesrat plant Modernisierung des Stockwerkeigentums

Bundesrat plant Modernisierung des Stockwerkeigentums

Der Bundesrat will die Regelungen zum Stockwerkeigentum an die Bedürfnisse der Wohnungseigentümer anpassen. Nach Ansicht des Bundesrates hat sich das Stockwerkeigentum seit seiner Einführung im Jahr 1965 grundsätzlich bewährt, weil es den Eigentümern ermöglicht, die Kosten für gemeinschaftliche Einrichtungen wie Heizung, Treppenhaus, Gartenanlage oder Waschküche zu teilen. Dies erleichtert den Erwerb von Wohneigentum insbesondere für Personen mit beschränkten finanziellen Mitteln.

Bei den geplanten Änderungen handelt es sich um punktuelle Anpassungen, die der Bundesrat auf Wunsch des Parlaments in die Vernehmlassung bis zum 20. Dezember geschickt hat. Ziel ist es, bestehende Gesetzeslücken zu schliessen. Insbesondere sollen die Sondernutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen der Liegenschaft klarer geregelt werden. Es wird ein neuer Vorschlag erarbeitet, wie die Gemeinschaft solche Rechte, etwa an Parkplätzen oder Gärten, einfach begründen und anpassen kann.

Zudem will der Bundesrat den häufig vorkommenden Erwerb von Stockwerkeigentum im Planungsstadium erleichtern. Das geltende Recht kennt jedoch nur Regelungen für bestehendes Eigentum.

Ein weiteres Ziel ist es, die Möglichkeiten der Eigentümerinnen und Eigentümer zu verbessern, einen Erneuerungsfonds rechtlich durchzusetzen. Fehlende oder unterfinanzierte Fonds sind häufig ein Sanierungshindernis, eine generelle Pflicht zur Einrichtung solcher Fonds wird jedoch nicht eingeführt.

Darüber hinaus sind Änderungen im Baurecht vorgesehen. Während bisher alle Eigentümer zustimmen mussten, wenn eine Eigentümergemeinschaft ein Baurecht nach dessen Ablauf weiter nutzen wollte, soll künftig eine Mehrheit ausreichen.

Um querulatorisches Verhalten einzelner Wohnungseigentümer zu sanktionieren, schlägt der Bundesrat vor, diese vorübergehend vom Stimmrecht auszuschliessen, wenn sie sich systematisch gegen Beschlüsse der Gemeinschaft stellen oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.

 

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