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Hauskauf im Konkubinat – Unsere Empfehlung für unverheiratete Paare

Hauskauf im Konkubinat – Unsere Empfehlung für unverheiratete Paare

Für viele unverheiratete Paare ist der Kauf einer gemeinsamen Immobilie ein grosser Traum. Doch im Gegensatz zu Ehepaaren sind sie rechtlich nicht so gut abgesichert. Damit der Immobilienerwerb nicht zum Risiko wird, ist eine sorgfältige Planung sehr empfehlenswert. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf Sie als Konkubinatspaar beim Hauskauf achten sollten.

Eigentumsform klären

Als Erstes stellt sich die Frage nach der passenden Eigentumsform. Hier haben Sie drei Möglichkeiten…

  • Miteigentum: Beide Partner werden mit ihren jeweiligen Anteilen (Eigentumsquoten) im Grundbuch eingetragen. Die Quoten richten sich meist nach der Kapitalbeteiligung beim Kauf. So kann beispielsweise derjenige, der 75% der Eigenmittel einbringt, zu 75% Miteigentümer werden.
  • Gesamteigentum: Beide sind zu gleichen Teilen Eigentümer, unabhängig von der Kapitalbeteiligung. 
  • Alleineigentum: Ein Partner ist alleiniger Eigentümer im Grundbuch eingetragen.

Jede Form hat Vor- und Nachteile. Lassen Sie sich von einem Profi beraten, welche Eigentumsform für Ihre Situation am besten geeignet ist.

Konkubinatsvertrag

Unabhängig von der Eigentumsform sollten Sie als unverheiratetes Paar einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Darin können Sie detailliert regeln, wer welche Kosten trägt, wie die Aufteilung bei einer Trennung erfolgt und vieles mehr. Besonders wichtig sind klare Vereinbarungen für den Fall, dass einer auszieht: Wer hat dann ein Vorkaufsrecht? Wie wird der Verkaufserlös aufgeteilt? Je genauer Sie dies im Vorfeld festhalten, desto besser sind Sie für den Ernstfall gewappnet.

Vorsorge für den Todesfall treffen

Da der Konkubinatspartner nicht gesetzlicher Erbe ist, sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen, um ihn abzusichern. Ein Testament oder Erbvertrag kann hier Abhilfe schaffen. Darin können Sie Ihren Partner als Erben einsetzen. Auch eine Todesfallrisikoversicherung mit Invalidenrente kann finanzielle Risiken für den Hinterbliebenen abfedern.

Regeln Sie zudem die gegenseitige Vertretung für den Fall der Urteilsunfähigkeit in einem Vorsorgeauftrag und einer Patientenverfügung. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Partner in schwierigen Situationen für Sie entscheiden darf.

Steuerliche Aspekte beachten

Unverheiratete Paare werden bei der Einkommens- und Vermögenssteuer einzeln als Alleinstehende besteuert. Die Unterhaltskosten für die Immobilie können Sie daher nur anteilig in Höhe Ihrer Eigentumsquote geltend machen. Ausnahme ist das Gesamteigentum, hier braucht es eventuell ergänzende Formulierungen im Vertrag.

Wie Sie sehen, gibt es viele rechtliche und finanzielle Fallstricke rund um den Hauskauf im Konkubinat zu beachten. Mit der richtigen Vorbereitung und professioneller Beratung können Sie sich jedoch optimal absichern. Dann steht Ihrem Traum vom gemeinsamen Eigenheim nichts mehr im Wege!

Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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